AGB

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten allgemein für alle auch zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie bei mündlichen Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese haben wie auch Sondervereinbarungen nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Telefonisch oder schriftlich erteilte Aufträge oder Bestellungen kommen nur unter Zugrundelegung dieser Bedingungen oder der österreichischen Rechtsvorschriften zustande, wobei unsere Verkaufsbedingungen spätestens durch die Übernahme der Ware als angenommen gelten.

2. Angebote und Preise
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Falls nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, wobei die Preisfestsetzung netto d.h. excl. MwSt. erfolgt. Der Kaufvertrag kommt erst durch Übersendung der Bestellannahme zustande. Es ist dem Verkäufer bei allen Bestellungen, insbesondere auch bei Teilabschlüssen vorbehalten, nachträglich eintretende nachweisliche Kostenerhöhungen (Rohstoffe, Löhne, Energie, Frachten usw.) im Preis zu berücksichtigen. Dem Käufer steht es dann frei, sofort nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls über den neuen Preis keine Einigung erzielt werden kann.

3. Auftragsbestätigungen
Bestellungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer als angenommen. Sämtliche von Mitarbeitern, Vertretungen oder Reisenden getroffenen Vereinbarungen sowie telefonische Zusagen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie von der Lieferfirma schriftlich bestätigt worden sind oder wenn an Stelle der Auftragsbestätigung Rechnung erteilt worden ist.

4. Lieferungen
Die Übernahme aller Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, wobei die Lieferfristen erst nach Auftragsbestätigung und Klärung aller techn. Unklarheiten zu laufen beginnen. Sie werden nach bestem Ermessen bekannt gegeben und gelten nur annähernd, weshalb aus etwaigen Lieferverzögerungen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist erst nach Setzung einer angemessenen mindestens dreiwöchigen Nachfrist möglich. Lieferungen erfolgen nach unserem Ermessen, wobei wir auch zu Teillieferungen berechtigt sind. Unvorhergesehene Ereignisse, welche eine fristgerechte Lieferung verhindern (z.B. Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, Kriegsereignisse sowie alle Fälle höherer Gewalt) befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung der Lieferung und berechtigen dem Verkäufer zur Lieferverzögerung oder auch zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag, beides unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers. Mängel berechtigen den Kunden, unbeschadet seiner Rechte auf Mängelrüge, nicht zur Verweigerung der Annahme oder gänzlichen oder teilweisen Zurückbehaltung des fakturierten Warenwertes. Bei Annahmeverzug hat der Kunde sämtliche Kosten des Transportes und der Zwischenlagerung zu tragen, wobei der Kaufpreis sofort fällig wird. Versand- bzw. abholbereit gemeldete Ware kann der Verkäufer bei Annahmeverzug auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen lagern und berechnen. Warenrücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung mit dem Verkäufer angenommen und haben kostenfrei für diesen zu erfolgen, wobei der Käufer nicht der Verpflichtung des Rechnungsausgleiches enthoben wird. Die Berücksichtigung der Manipulationsgebühr bei Gutschriften für Retouren behalten wir uns vor.

5. Versand und Transport
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Der Versand der Waren erfolgt stets unversichert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Preisstellung frachtfrei Empfangsstation vereinbart ist. Die anstandslose Übernahme der Sendung durch die Bundesbahn, einen Spediteur oder Paketdienst schließt irgendwelche Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Verpackung aus. Für die Berechnung ist das vor Abgang ermittelte Einzelgewicht maßgebend. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der vereinbarten und tatsächlichen Übergabe oder Versandbereitstellung auf den Kunden über.

6. Mängelrügen
Mängelrügen sind binnen acht Tagen nach Ankunft der Sendungen am Bestimmungsort, auf jeden Fall vor einer teilweisen Be- oder Verarbeitung bzw. einer Veräußerung, schriftlich geltend zu machen. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf einzelne Stücke, sondern auf den durchschnittlichen Ausfall der gesamten Lieferung an. Die Be- oder Verarbeitung einer Ware ist bei Auftreten eines Mangels sofort einzustellen.
Eine weitere Be- oder Verarbeitung gerügter Ware darf nur mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass seine Abnehmer diese Vorschriften beachten. Ein Verstoß hiergegen entbindet den Verkäufer von jeglicher Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials unverzüglich zur Verfügung zu stellen und ihm die gesamte gelieferte Partie zur Prüfung zugänglich zu machen. Vorbehalte in den Frachtbriefen sind kein Beweis für Mängel. Bei begründeten und vom Verkäufer anerkannten Beanstandungen kann dieser nach seiner Wahl für Besserung an Ort und Stelle oder bei einer Fremdfirma durch Selbsteintritt bzw. einen durch den Verkäufer beauftragten Geschäftspartner sorgen, Ersatz liefern oder eine entsprechende Gutschrift erstellen und vom Vertrag zurücktreten, wobei jegliche Schadenersatzansprüche oder Verzugsstrafen von vornherein ausdrücklich ausgeschlossen werden. Handelsübliche, geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Form oder einer sonstigen Eigenschaft gelten nicht als Mangel. Dies gilt auch bei Lieferung nach Muster oder auf Probe. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, wenn die Ware unsachgemäß gelagert oder behandelt oder nicht gemäß den von uns mitgeteilten Hinweisen verwendet worden ist.

7. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind in bar oder durch Überweisung auf ein Konto des Verkäufers und zwar unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes auf Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung, innerhalb 30 Tagen. Unvereinbarte Wechsel können ohne Angabe von Gründen zurückgereicht werden. Die Hereinnahme diskontfähiger Wechsel bedarf einer Sondervereinbarung und erfolgt unter Vorbehalt. Diese gelten erst nach Einlösung durch den Bezogenen bei Wechselfälligkeit als Zahlung. Bankmäßige Diskont- und Einziehungsspesen ab Verfallstag der Rechnung und Wechselsteuer werden gesondert belastet und sind nach Verrechnung prompt netto zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden alle, auch gestundeten Verpflichtungen des Käufers, sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zielüberschreitung Zinsen und Provisionen, gemäß den jeweiligen Banksätzen und –usancen für kurzfristige Kredite sowie die eigenen Mahn- und Inkassospesen zu berechnen. Zweifelhafte Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt uns, von laufenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorauskasse zu verlangen. Aufträge mit einem Wert unter € 37.- können ausnahmslos nur gegen Barzahlung aufgeführt werden. Bei der Fakturierung wird bei Aufträgen bis € 73.- ein Kleinstauftragszuschlag in Höhen von € 4.- verrechnet. (Angegebene Richtsätze sind Nettobeträge, die aufgrund geänderter Kostensituation jederzeit von uns abgeändert werden können.)

8. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich an der gelieferten Ware das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer ist verpflichtet, die so belastete Ware pfleglich zu behandeln und gegen alle Risiken (wie z.B. gegen Feuer, Diebstahl, Wasser usw.) angemessen zu versichern und ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehender Erzeugnisse, und zwar als anteiliges Eigentum. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehender Forderungen zur Sicherheitsübertragung von Waren, die noch durch Eigentumsvorbehalt belastet sind, ist nicht gestattet. Derartige Zugriffe von dritter Seite hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Vorbehaltsware eigenmächtig der Gewahrsam des Kunden zu entziehen. Der Kunde genießt in diesem Fall keinen Besitzesschutz und erteilt im voraus die Zustimmung zum Abtransport ohne faktische oder rechtliche Behinderung. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, weshalb unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bestehend bleibt. Wir sind berechtigt, die Rückgeholte Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen.

9. Produkthaftung
Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung des Produktes hingewiesen worden zu sein und verpflichtet sich, die Ware nur in der laut der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise, also bestimmungsgemäß, zu verwenden. Er verpflichtet sich weiters, im Falle etwaiger Unklarheiten bei uns schriftlich rückzufragen. Hierfür trifft den Käufer die Beweislast. Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des Käufers ist vom Käufer sofort eine Dokumentation über Umstände und geltend gemachte Ansprüche zu übermitteln. Im Produkthaftungsfall trifft den Käufer eine verschuldensunabhängige Regresshaftung uns gegenüber, bis einwandfrei festgestellt wurde, dass der Schadensfall nicht durch falsche Handhabung, Lagerung, Missachtung der Hinweise oder sonstige eigene Fehler oder Fehlverhalten des Käufers verursacht oder mitverschuldet wurde.
Ausgenommen Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes wird gemäß §9 Produkthaftungsgesetz unsere Ersatzpflicht für Sachschäden des Käufers und dessen Kunden ausgeschlossen, beziehungsweise auf den von unserem Versicherer gewährten Deckungsumfang eingeschränkt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach §13 Produkthaftungsgesetz sowie für Regressansprüche wird auf 3 Jahre herabgesetzt. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall, dass er von uns eine Anzeige über eine Mangelhaftigkeit eines Produktes mit dem Hinweis, uns dieses zugänglich zu machen, erhält, eine Besserung zu dulden, eine Austauschlieferung zu akzeptieren oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages zuzustimmen, ohne Schadenersatzansprüche geltend zu machen, andernfalls er die alleinige Verantwortung und Haftung uns und Dritten gegenüber übernimmt, was die Deckung aller derzeit bekannten und noch eintretenden künftigen Produkt- und Folgeschäden anlangt. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, alle von ihm übernommenen Verpflichtungen und nachträgliche von uns oder dem Hersteller erhaltenen Mitteilungen und Informationen an jedermann zu übertragen bzw. weiterzuleiten, welchem er die Verwahrung und den Gebrauch der Ware gestatten. Insbesondere sind die Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt Enns. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Ungültigkeit einer der oben angeführten Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Enns, August 1998